Rauchwarnmelder als sicherstes Mittel gegen schleichende Rauchvergiftung

Rauchmelder retten LebenKein Rauch ohne Feuer, so sagt der Volksmund. Beim Brandschutz gilt der Satz aber auch umgekehrt: Kein Feuer ohne Rauch. Und der Rauch ist ganz besonders Gefährlich. Mehr noch als die Zerstörungswut der Flammen stellen die sich schnell und lautlos ausbreitenden Rauchgase für den Menschen die weitaus größere Gefahr dar. Rauch vernebelt die Sicht, brennt in den Augen und sorgt für Panik. Jeder, der sin in einem geschlossenen Raum aufhält der sich mit Rauch füllt, ist nach kurzer zeit bewusstlos. Bereits wenige Atemzüge führen dann zur Bewusstlosigkeit. Ursache dafür ist das giftige Kohlenmonoxid. Flammen, soweit sie rechtzeitig bemerkt werden lassen sich fast immer mit einem Feuerlöscher erfolgreich bekämpfen. Anders hingegen ist es bei einem

FeuerlöscherSchwefelbrand, der sich über längere Zeit ungehindert ausbreiten kann – insbesondere dann, wenn man schläft. Um sich hiervor zu schützen, so der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V., sind Rauchwarnmelder das einzige probate Mittel. Familie und Heim mit Rauchmeldern und Feuerlöschern schützen Ein Brand entsteht oft unbemerkt. Die Auslöser sind vielfältig und reichen von brennenden Zigaretten über die vergessene Herdplatte bis hin zum erhitzten Kabel oder einem defekten Elektrogerät. Nur wer ihn rechtzeitig entdeckt, kann sich und andere in Sicherheit bringen oder den Brand aktiv bekämpfen. Insofern sind beide Aspekte des Brandschutzes – Vorbeugung und Abwehr – gefragt. Die Kombination von Rauchmeldern und Feuerlöschern ist daher die geeignete Lösung, um sich, seine Familie und einen Besitz hinreichend zu sichern. Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe bieten moderne Rauchwarnmelder und Feuerlöscher, die entsprechend der Gerätnormen geprüft sind.

RauchmelderRauchwarnmelder retten Leben - Jetzt Pflicht in auch bei bestehenden Wohnungen

In der Landesbauordnung (LBauO) ist die gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnungsneubauten seit dem 10.12.2003 festgeschrieben und am 12.7.2007 erweitert um die Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen. Der § 44 wurde um den Absatz 8 ergänzt. „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden ,dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.

Ofentechnik Heck  Forststraße 9  56593 Horhausen  Telefon: 02687- 92 80 58